Die KNS berät den Bundesrat, das Departement UVEK sowie die nukleare Aufsichtsbehörde in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlagen sind Art. 71 des Kernenergiegesetzes (SR 732.1) und die KNS-Verordnung (SR 732.16).
Die KNS ist eine ständige Verwaltungskommission. Sie besteht aus nebenamtlichen Mitgliedern, die in für die nukleare Sicherheit wichtigen Gebieten der Wissenschaft und Technik sachkundig sind.
Aktuell besteht die Kommission aus folgenden Mitgliedern:
Präsident
Dr. Peter Stahl, Physiker
Kommissionsmitglieder
Dr. Didier Gavillet, Physiker
Dr. Marzio Giamboni, Geologe
Dr. Ruth Häusler Hermann, Psychologin
Dr. Cédric Hutter, Verfahrensingenieur
Horst Kemmeter, Maschineningenieur
Dr. Benjamin Müller, Geologe
Silvia Schoch Keller, Bauingenieurin
Die Aufgaben der KNS sind in Art. 2 bis 5 der Verordnung über die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (VKNS) näher bezeichnet und umfassen die folgenden Tätigkeiten:
- Verfolgen des Standes von Wissenschaft und Technik sowie der Forschung
- Prüfung grundsätzlicher Fragen der nuklearen Sicherheit
- Mitwirkung beim Erlass von Vorschriften
- Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden
Die Kommission erstellt zuhanden des UVEK jährlich einen Tätigkeitsbericht. Dieser wird veröffentlicht.