Die Schweiz hat eine EU-Verordnung zu Schweissgeräten übernommen, die per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Als Folge dieser Mindestanforderungen werden Schweissgeräte in Zukunft weniger Strom verbrauchen. Zudem stellen die Hersteller bessere Informationen etwa zum Verbrauch von Schweissdraht und Schutzgas zur Verfügung. Fortschritte gibt es auch bei der Lebensdauer: So wird es einfacher, Schweissgeräte zu reparieren, und die einzelnen Bestandteile zu entsorgen beziehungsweise zu verwerten.
Dokumente
Faktenblatt
- Mindestanforderungen für neue Schweissgeräte
(PDF, 538 KB, 09.08.2021) ID: 10391 | 663
Vollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV)
- Energieeffizienzvorschriften für Geräte und Anlagen gemäss EnEV (SR 730.02)
(PDF, 146 KB, 23.04.2024) ID: 6495 | 784
- Beispiel der notwendigen Inhalte einer Konformitätserklärung gemäss Energieeffizienzverordnung
(PDF, 454 KB, 21.04.2022) ID: 10840 | 784
Letzte Änderung 08.03.2023