Anforderungen für Schweissgeräte

Die Schweiz hat eine EU-Verordnung zu Schweissgeräten übernommen, die per 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Als Folge dieser Mindestanforderungen werden Schweissgeräte in Zukunft weniger Strom verbrauchen. Zudem stellen die Hersteller bessere Informationen etwa zum Verbrauch von Schweissdraht und Schutzgas zur Verfügung. Fortschritte gibt es auch bei der Lebensdauer: So wird es einfacher, Schweissgeräte zu reparieren, und die einzelnen Bestandteile zu entsorgen beziehungsweise zu verwerten.

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Letzte Änderung 08.03.2023

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